Zur Info:

 

Wir haben keine "normalen" Schulpferde. Das Pferd wird bei uns nicht als Sportgerät angesehen sondern als Freund, bei dem man sich ordentlich vorstellt, ihn füttert und auch pflegt. Jedes unserer Reitkinder muss seinen Partner selbst versorgen. Vor und nach dem Unterricht.

Viele unserer Tiere haben eine wirklich schlechte Vergangenheit... Sei respektvoll gegenüber allen und gib ihnen viel Liebe und Vertrauen!

Unsere Pferdefreunde sind auch gut ausgebildet und sensibel. Man kann sie ohne Zügel oder Sattel reiten. Rein mit Körpergewicht, Energie und Körperspannung. Zügel ziehen, Gerte oder sogar Sporen gibt es bei uns nicht. Ist auch nicht nötig!

Jedes Schulpferd trägt seine Reiter max. 3 Mal in der Woche für 1 Einheit und bekommt auch zusätzlich noch Urlaub.

Wir haben auch eine Kilobegrenzung für jedes Pferd.

Wegen der langen Warteliste können wir nur noch Schüler bei uns aufnehmen, die regelmäßig (wöchentlich) zu uns kommen. Nach der ersten Vorstellung und Schnupperstunde ist der Kauf eines 6er Blocks (2 Monate gültig) oder eines 10er Blockes (3 Monate gültig) verpflichtend.

Der Unterricht findet auch zu jeder Jahreszeit und bei Regen statt.  

 

Rest steht auf Stall- und Anlagenordnung, bzw. siehe AGBs

AGBs

Allgemeines

 

Zusätzlich zu unserer Stall- und Anlagenordnung!

Bei Betritt der Anlage stimmt der Besucher/Reitschüler automatisch den AGB des Betreibers Jasmin Kaiser am Betrieb Pferdehof Anima zu.


Eltern haften für Ihre Kinder!


Der Besucher/Reitschüler betritt das Gelände des Betreibers, nutzt dessen Einrichtungen, tätigt den Umgang mit Tieren und nimmt am Reitunterricht, sowie allen weiteren Veranstaltungen des Betreibers im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pferde und Ponys Fluchttiere sind und auch das ruhigste Pferd/Pony aus unersichtlichen Gründen scheuen oder widersetzlich sein kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen.
Unsere Pferde können unvorhersehbar reagieren, daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Umgang mit den Tieren auf eigene Gefahr erfolgt.
Das Rauchen ist in den Stallungen und der Scheune, sowie in Gegenwart der Pferde untersagt. Es gibt einen Raucherplatz vorm Stüberleingang.

Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Betreiber verantwortlich zeigt.
Der Reitbetrieb übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust, Diebstahl oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch betriebseigene Pferde, Privatpferde oder Sonstiges entstehen.
Der Reitsport und der Umgang mit Pferden können Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel Bisse, Tritte oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind, beinhalten. Dessen Risiken ist sich der Reiter und der Besucher bei Betritt vom Betreiber des Geländes bewusst.
Für Verletzungen am Menschen und Schäden von Gegenständen kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. Auch wenn unsere erfahrenen Reitlehrer/-innen Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, kann es dennoch zu Verletzungen der Reiter/-innen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.
Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen oder Tierhaarallergie, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.

Reitunterricht

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen, wie z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet, werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens bei minderjährige Reitschüler die sich am Gelände des Betreibers aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für den Betreiber.
Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Der Reitunterricht ist auf die jeweiligen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt. Wir weisen darauf hin, dass es sich um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.
Die Reitschüler/innen sind angehalten durch regemäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition und Koordination sowie Fitness zu sorgen.
Die Kinder werden beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet, der Reitunterricht wird auch von Personen abgehalten, die über keine von der FENA oder FEI anerkannte Ausbildung verfügen. Die Kinder werden nur während der Reitstunde beaufsichtigt. 
Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Wir behalten uns vor witterungsbedingt (z.B. Hitze, Gewitter, …) die Reiteinheiten so zu gestalten, dass das Risiko für Leib und Leben von Reiter und Pferd nicht gefährdet wird. Ob ein Ersatzanspruch vorliegt, wird vom Betreiber oder Reitlehrer erwogen.
Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reiter nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden.
Eine Bahnstunde hat ca. 50 Minuten. Vor Beginn der Bahnstunde ist Zeit für Pferdepflege, Satteln und Zäumen einzurechnen. Nach der Bahnsunde wird auch Zeit für das Absatteln und die Versorgung der Pferde benötigt.
Der Reitbetrieb kann sich aufgrund der personellen Ressourcen nur in dieser Zeit mit dem Kind beschäftigen. Vor und nach der Reitstunde müssen die Kinder von den Eltern/ Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen.

Kleidung und Ausrüstung

Reiten ist mit Schmutz verbunden. Wir lehnen jegliche Haftung für verschmutzte und beschädigte Kleidung ab.
Schutzausrüstung: Das Tragen eines Reithelmes beim Reiten ist vorgeschrieben. Ohne Helm wird kein Unterricht erteilt. Reithelme werden von uns in Ausnahmefällen verborgt, diese könnten aber nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen entsprechen.
Es wird empfohlen, sich selbst mit entsprechender Sicherheitsausstattung (Helm, Rückenprotektor oder Schutzweste), die dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht, auszurüsten.
Schuhwerk: Knöchelhoch schützende Schuhe mit Absatz ohne grobes Profil. Reitstiefel oder Reitstiefelette oder Reitstiefeletten mit eng anliegenden Chaps sind zulässig. Aus Sicherheitsgründen ist auf die passende Größe zu achten. Bei unzulässigem Schuhwerk kann das Reiten verwehrt werden.
Während der Reitstunde ist eine eng anliegende Kleidung zu tragen. Keine wehenden T-Shirts oder dergleichen. Lange T-Shirts sind in die Hose zu stecken. Beim Reiten ist grundsätzlich Kleidung zu tragen, die eine Korrektur des Sitzes sowie die Bewegungsfreiheit des Reiters zulässt!

Ordnung und Sauberkeit

Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse, Putzplatz und Reitplatz.
Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist abzuwaschen!
Bei nicht Einhaltung der Ordnung und der Pflege der von uns bereitgestellten Ausrüstungsgegenständen für Pferd und Reiter und dadurch entstandene Beschädigungen, hat der Reitschüler (gesetzliche Vertreter) für entsprechenden Ersatz zu sorgen oder die Kosten dafür zu tragen!

Auskunftspflicht

Krankheiten und/oder Allergien, die den Reitunterricht und Reitwochen beeinträchtigen können, sind im Vorhinein der Reitschule, bzw. dem Reitlehrer/in mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Diabetes, Asthma, Heuschnupfen, Allergien etc.

Stornobedingungen

Der Unterricht ist bis 24 Stunden im Voraus bis 18 Uhr vor Beginn der Reitstunde abzusagen. Bei Absage innerhalb des Zeitraumes, muss die Reitstunde verrechnet werden. Ausnahme sind Krankheit (es könnte ein gesundheitliches Attest verlangt werden), schwere Unwetter, Hitze, Absage durch Reitlehrer. Bei bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird kein Geld zurückerstattet.
Für gekaufte Sechser- und/oder Zehnerblöcke egal ob unbenutzt oder bereits angefangen ist keine Rückerstattung oder Barablöse der Kosten möglich.  6er Blocks (2 Monate gültig), 10er Blockes (3 Monate gültig)
Für Gutscheine ist keine Barablöse und Rückerstattung möglich.

Jegliche Anzahlungen (auch Beritt, Einstellen, Tierverkauf, etc.) werden bei Absage, Nichterscheinen, versäumte Abholung, ... innerhalb des ausgemachten Zeitraumes egal aus welchen Gründen nicht rückerstattet oder ausgelöst. Diese verfallen!!!! Es gibt keinen Ersatz

Haftungsausschluss

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Körperverletzungen und Sachschäden, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Für Schäden, die Reitschüler oder deren Begleitung im Zusammenhang mit dem Reiten oder der Tiere, auch auf Ausritten, im Stall oder auf dem gesamten Gelände des Reitstalles erleiden, wir nicht gehaftet. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein.
Auch gibt es keine Garantie auf Verbesserungen betreffend Reitschüler und Trainingspferde.

Veröffentlichung von Fotomaterial

Um unsere Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, präsentieren wir Fotos und Videos. Dabei ist es möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage, Social-Media-Kanälen oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Hiermit geben Sie dem Betreiber des Reitstalles Ihr Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial und räumen uns das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.

Sollte ein Schüler nicht abgebildet werden dürfen, ist dieses schriftlich bekannt zu geben inkl. Unterschriften des Erziehungsberechtigten und des Reitlehrers.

Änderungen AGB und Preise

Wegen der langen Warteliste können wir nur noch Schüler bei uns aufnehmen, die regelmäßig (wöchentlich) zu uns kommen. Nach der ersten Schnupperstunde ist der Kauf eines 6er Blocks (2 Monate gültig) oder eines 10er Blockes (3 Monate gültig) verpflichtend. Sollte die Gültigkeit der Blöcke überschritten werden so verfallen die bereits bezahlten Unterrichtsstunden und es gibt keine Rückerstattung!

Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und Preis ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten entweder auf der Internetseite veröffentlicht oder am Stallgebäude, wo auch die derzeitige Preisliste hängt, aufgehängt. Guthaben können immer zu alten Konditionen aufgebraucht werden sofern die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.